Am 18. Oktober 2023 ist eine neue EU-Verordnung in Kraft getreten, die die Verwendung von Mikroplastik in einer Vielzahl von Produkten verbietet. Betroffen sind unter anderem Kosmetika, Waschmittel, Reinigungsmittel, Reifen, Kunststoffverpackungen und Farben.
In Deutschland sind bereits vor Inkrafttreten der Verordnung einige Unternehmen dazu übergegangen, ihre Produkte umzustellen. In den Supermärkten sind daher bereits einige Produkte verschwunden, die Mikroplastik enthalten.
Zu den Produkten, die in deutschen Supermärkten nicht mehr verkauft werden dürfen, gehören unter anderem:
- Kosmetika mit Mikroperlen, die zur Hautpflege oder als Peeling verwendet werden.
- Waschmittel mit Mikroplastik, das als Schleifmittel zur Entfernung von Schmutz und Fett dient.
- Reinigungsmittel mit Mikroplastik, das zur Entfernung von Kalk und Schmutz verwendet wird.
- Reifen mit Mikroplastik, das als Füllstoff verwendet wird.
- Kunststoffverpackungen mit Mikroplastik, die als Trennmittel oder Füllstoff verwendet werden.
- Farben mit Mikroplastik, die als Pigment verwendet werden.
Die neue Verordnung soll dazu beitragen, die Umweltverschmutzung durch Mikroplastik zu reduzieren. Mikroplastik ist ein Sammelbegriff für winzige Kunststoffpartikel, die kleiner als 5 Millimeter sind. Sie können in die Umwelt gelangen und sich in der Nahrungskette anreichern.
Die neue Verordnung ist Teil eines EU-Aktionsplans zur Reduzierung der Umweltverschmutzung durch Kunststoffe. Bis 2030 soll die Menge an Kunststoffabfällen, die in die Umwelt gelangen, um 50 % reduziert werden.
Neben den Produkten, die bereits verboten sind, gibt es auch einige weitere Produkte, die in Zukunft verboten werden könnten. Dazu gehören unter anderem:
- Müsliriegel und andere Lebensmittel, die mit Mikroplastik versetzt sind.
- Geschirr und Besteck aus Kunststoff, das mit Mikroplastik beschichtet ist.
- Textilien, die mit Mikroplastik versehen sind.
Die genaue Umsetzung der Verordnung wird noch von der EU-Kommission festgelegt.