Seit 18.10.2023 ver­bo­ten: Die­se Pro­duk­te flie­gen aus deut­schen Supermarkt-Regalen

Am 18. Okto­ber 2023 ist eine neue EU-Ver­ord­nung in Kraft getre­ten, die die Ver­wen­dung von Mikro­plas­tik in einer Viel­zahl von Pro­duk­ten ver­bie­tet. Betrof­fen sind unter ande­rem Kos­me­ti­ka, Wasch­mit­tel, Rei­ni­gungs­mit­tel, Rei­fen, Kunst­stoff­ver­pa­ckun­gen und Farben.

In Deutsch­land sind bereits vor Inkraft­tre­ten der Ver­ord­nung eini­ge Unter­neh­men dazu über­ge­gan­gen, ihre Pro­duk­te umzu­stel­len. In den Super­märk­ten sind daher bereits eini­ge Pro­duk­te ver­schwun­den, die Mikro­plas­tik enthalten.

Zu den Pro­duk­ten, die in deut­schen Super­märk­ten nicht mehr ver­kauft wer­den dür­fen, gehö­ren unter anderem:

  • Kos­me­ti­ka mit Mikro­per­len, die zur Haut­pfle­ge oder als Pee­ling ver­wen­det werden.
  • Wasch­mit­tel mit Mikro­plas­tik, das als Schleif­mit­tel zur Ent­fer­nung von Schmutz und Fett dient.
  • Rei­ni­gungs­mit­tel mit Mikro­plas­tik, das zur Ent­fer­nung von Kalk und Schmutz ver­wen­det wird.
  • Rei­fen mit Mikro­plas­tik, das als Füll­stoff ver­wen­det wird.
  • Kunst­stoff­ver­pa­ckun­gen mit Mikro­plas­tik, die als Trenn­mit­tel oder Füll­stoff ver­wen­det werden.
  • Far­ben mit Mikro­plas­tik, die als Pig­ment ver­wen­det werden.

Die neue Ver­ord­nung soll dazu bei­tra­gen, die Umwelt­ver­schmut­zung durch Mikro­plas­tik zu redu­zie­ren. Mikro­plas­tik ist ein Sam­mel­be­griff für win­zi­ge Kunst­stoff­par­ti­kel, die klei­ner als 5 Mil­li­me­ter sind. Sie kön­nen in die Umwelt gelan­gen und sich in der Nah­rungs­ket­te anreichern.

Die neue Ver­ord­nung ist Teil eines EU-Akti­ons­plans zur Redu­zie­rung der Umwelt­ver­schmut­zung durch Kunst­stof­fe. Bis 2030 soll die Men­ge an Kunst­stoff­ab­fäl­len, die in die Umwelt gelan­gen, um 50 % redu­ziert werden.

Neben den Pro­duk­ten, die bereits ver­bo­ten sind, gibt es auch eini­ge wei­te­re Pro­duk­te, die in Zukunft ver­bo­ten wer­den könn­ten. Dazu gehö­ren unter anderem:

  • Müs­li­rie­gel und ande­re Lebens­mit­tel, die mit Mikro­plas­tik ver­setzt sind.
  • Geschirr und Besteck aus Kunst­stoff, das mit Mikro­plas­tik beschich­tet ist.
  • Tex­ti­li­en, die mit Mikro­plas­tik ver­se­hen sind.

Die genaue Umset­zung der Ver­ord­nung wird noch von der EU-Kom­mis­si­on festgelegt.

Mehr: Ab heu­te ver­bo­ten: Die­se Pro­duk­te flie­gen aus deut­schen Super­markt-Rega­len: f7td5.app.goo.gl/NQiakB

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