Frist endet am 15. Dezem­ber: Die­se Beschei­ni­gung brau­chen Sie für die Steuer

Frist endet am 15. Dezem­ber: Die­se Beschei­ni­gung brau­chen Sie für die Steuer

Wer im Jahr 2023 Kapi­tal­erträ­ge erzielt hat, muss die­se in sei­ner Steu­er­erklä­rung ange­ben. Dazu benö­tigt er von sei­nen Kapi­tal­ertrags­quel­len eine Steu­er­be­schei­ni­gung. Die Frist für die Bean­tra­gung der Steu­er­be­schei­ni­gung endet am 15. Dezem­ber 2023.

Was ist eine Steuerbescheinigung?

Eine Steu­er­be­schei­ni­gung ist ein Doku­ment, das die Höhe der Kapi­tal­erträ­ge und die dar­auf gezahl­te Steu­er für ein Kalen­der­jahr ent­hält. Sie wird von den Kapi­tal­ertrags­quel­len, wie Ban­ken, Spar­kas­sen, Ver­si­che­run­gen oder Fonds­ge­sell­schaf­ten, ausgestellt.

Wer muss eine Steu­er­be­schei­ni­gung beantragen?

Alle Per­so­nen, die im Jahr 2023 Kapi­tal­erträ­ge erzielt haben, müs­sen eine Steu­er­be­schei­ni­gung bean­tra­gen. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se Zin­sen, Divi­den­den, Gewin­ne aus Ver­äu­ße­rungs­ge­schäf­ten und Kursgewinne.

Wie bean­tra­ge ich eine Steuerbescheinigung?

Die Steu­er­be­schei­ni­gung kön­nen Sie bei Ihrer Kapi­tal­ertrags­quel­le bean­tra­gen. Dazu kön­nen Sie das ent­spre­chen­de For­mu­lar ver­wen­den, das Ihnen von Ihrer Kapi­tal­ertrags­quel­le zur Ver­fü­gung gestellt wird. Sie kön­nen die Steu­er­be­schei­ni­gung auch online beantragen.

Was pas­siert, wenn ich kei­ne Steu­er­be­schei­ni­gung beantrage?

Wenn Sie kei­ne Steu­er­be­schei­ni­gung bean­tra­gen, muss das Finanz­amt die Höhe Ihrer Kapi­tal­erträ­ge und die dar­auf gezahl­te Steu­er selbst ermit­teln. Dies kann zu einer höhe­ren Steu­er­last führen.

Fazit

Wer im Jahr 2023 Kapi­tal­erträ­ge erzielt hat, soll­te bis zum 15. Dezem­ber 2023 eine Steu­er­be­schei­ni­gung bean­tra­gen. Die Steu­er­be­schei­ni­gung ist erfor­der­lich, um die Kapi­tal­erträ­ge in der Steu­er­erklä­rung anzugeben.

Wel­che Beschei­ni­gun­gen gibt es?

Es gibt zwei Arten von Steuerbescheinigungen:

  • Kapi­tal­ertrag­steu­er­be­schei­ni­gung: Die­se Beschei­ni­gung ent­hält die Höhe der Kapi­tal­erträ­ge und die dar­auf gezahl­te Kapitalertragsteuer.
  • Ver­lust­be­schei­ni­gung: Die­se Beschei­ni­gung ent­hält die Höhe der Ver­lus­te aus Kapi­tal­an­la­gen. Ver­lus­te kön­nen mit Gewin­nen aus Kapi­tal­an­la­gen ver­rech­net werden.

Wann muss ich die Steu­er­erklä­rung abgeben?

Die Frist für die Abga­be der Steu­er­erklä­rung für das Jahr 2023 endet am 31. Juli 2024.

Mehr: Vie­les lässt sich bei der Steu­er­erklä­rung inzwi­schen digi­tal lösen. Doch man­che Sachen brau­chen noch den ein oder ande­ren Gang zu Fuß. Dazu zählt auch eine Beschei­ni­gung von der …: flip.it/b.XqJj

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