Heiz­kos­ten­zu­schuss, Gas­um­la­ge, Win­ter­zeit: Was sich im Okto­ber ändert

Im Okto­ber 2023 gibt es in Deutsch­land eini­ge Ände­run­gen bei den Energiekosten.

Gas­um­la­ge

Zum 1. Okto­ber 2023 ent­fal­len die Regel­en­er­gie-Umla­ge und die Kon­ver­tie­rungs­um­la­ge, die bei­de einen Teil des Gas­prei­ses aus­ma­chen. Die Regel­en­er­gie-Umla­ge lag bei 0,57 Cent je Kilo­watt­stun­de und die Kon­ver­tie­rungs­um­la­ge bei 0,038 Cent je Kilowattstunde.

Die Bun­des­re­gie­rung hat die­se Ent­las­tun­gen beschlos­sen, um die Ver­brau­cher vor den stark gestie­ge­nen Gas­prei­sen zu schüt­zen. Wie die Ver­sor­ger die­se Ent­las­tun­gen an die Ver­brau­cher wei­ter­ge­ben, ist noch unklar.

Heiz­kos­ten­zu­schuss

Bis zum 20. Okto­ber 2023 kön­nen Ver­brau­cher von Heiz­öl oder Flüs­sig­gas einen Heiz­kos­ten­zu­schuss von maxi­mal 2000 Euro bean­tra­gen. Der Zuschuss ist an bestimm­te Ein­kom­mens- und Ver­mö­gens­gren­zen geknüpft.

Der Heiz­kos­ten­zu­schuss soll Haus­hal­ten mit nied­ri­gem Ein­kom­men hel­fen, die gestie­ge­nen Heiz­kos­ten zu bewältigen.

Win­ter­zeit

Am 30. Okto­ber 2023 wird in Deutsch­land die Uhr von Som­mer­zeit auf Win­ter­zeit umge­stellt. Die Uhren wer­den um 2 Uhr nachts um eine Stun­de zurückgestellt.

Die Win­ter­zeit gilt bis zum 26. März 2024.

Zusam­men­fas­sung

Im Okto­ber 2023 gibt es in Deutsch­land fol­gen­de Ände­run­gen bei den Energiekosten:

  • Die Gas­um­la­ge wird abgeschafft.
  • Ver­brau­cher von Heiz­öl oder Flüs­sig­gas kön­nen einen Heiz­kos­ten­zu­schuss beantragen.
  • Die Uhr wird auf Win­ter­zeit umgestellt.

Die­se Ände­run­gen sol­len die Ver­brau­cher vor den stark gestie­ge­nen Ener­gie­kos­ten schützen.

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