Park­schei­be: Wer das tut, zahlt 40 Euro Strafe

In Deutsch­land ist es Pflicht, auf einem Park­platz mit Park­schei­be zu par­ken, wenn dies durch ein Ver­kehrs­zei­chen ange­ord­net ist. Wer die Park­schei­be ver­gisst oder falsch ein­stellt, muss mit einem Buß­geld von 20 bis 40 Euro rechnen.

Was ist eine Parkscheibe?

Eine Park­schei­be ist ein Gerät, das die Park­zeit auf einem Park­platz anzeigt. Sie besteht aus einem Zif­fer­blatt mit zwei Zei­gern, die auf die Ankunfts­zeit und die Park­dau­er ein­ge­stellt werden.

Wann muss eine Park­schei­be ver­wen­det werden?

Eine Park­schei­be muss ver­wen­det wer­den, wenn dies durch ein Ver­kehrs­zei­chen ange­ord­net ist. Die­ses Zei­chen ist in der Regel mit einem schwar­zen P auf wei­ßem Grund gekenn­zeich­net. Es gibt auch Park­plät­ze, auf denen eine Park­schei­be nur zu bestimm­ten Zei­ten erfor­der­lich ist. Die­se Zei­ten sind dann auf dem Ver­kehrs­zei­chen angegeben.

Wie stellt man eine Park­schei­be rich­tig ein?

Die Park­schei­be wird auf die nächs­te hal­be Stun­de nach der Ankunft ein­ge­stellt. Bei­spiel: Wird das Auto um 16:05 Uhr abge­stellt, muss die Park­schei­be auf 16:30 Uhr gestellt werden.

Was pas­siert, wenn man die Park­schei­be ver­gisst oder falsch einstellt?

Wer die Park­schei­be ver­gisst oder falsch ein­stellt, muss mit einem Buß­geld von 20 bis 40 Euro rech­nen. Die Höhe des Buß­gel­des hängt davon ab, wie lan­ge die Park­zeit über­schrit­ten wurde.

Was kann man tun, wenn man eine Park­schei­be ver­ges­sen hat?

Wenn man eine Park­schei­be ver­ges­sen hat, soll­te man so schnell wie mög­lich zurück zum Auto fah­ren und die Park­schei­be rich­tig ein­stel­len. Wenn dies nicht mög­lich ist, kann man ver­su­chen, einen Zet­tel mit der Ankunfts­zeit im Auto zu hin­ter­las­sen. Dies ist jedoch kei­ne Garan­tie dafür, dass man nicht mit einem Buß­geld belegt wird.

Fazit

Um ein Buß­geld zu ver­mei­den, ist es wich­tig, die Park­schei­be rich­tig zu ver­wen­den. Wer die Park­schei­be ver­gisst oder falsch ein­stellt, muss mit einem Buß­geld von 20 bis 40 Euro rechnen.

Mehr: Park­schei­be: Wer das tut, zahlt 40 Euro Stra­fe: f7td5.app.goo.gl/LDdLTE

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