Park­schei­be: Wer sie so nutzt, zahlt 20 Euro Strafe

In Deutsch­land ist es Pflicht, bei Par­ken auf einem zeit­lich begrenz­ten Park­platz eine Park­schei­be zu ver­wen­den. Die Park­schei­be dient dazu, die Ankunfts­zeit des Fahr­zeugs anzu­zei­gen und so die erlaub­te Park­dau­er zu begrenzen.

Wer sei­ne Park­schei­be falsch nutzt, ris­kiert ein Buß­geld in Höhe von 20 Euro. Zu den häu­figs­ten Feh­lern gehören:

  • Die Park­schei­be ist nicht blau-weiß oder hat eine ande­re Grö­ße als 11 cm x 15 cm.
  • Die Park­schei­be ist nicht gut sicht­bar im Fahr­zeug­inne­ren platziert.
  • Die Ankunfts­zeit ist falsch eingestellt.
  • Die Park­schei­be wird nach Ablauf der Park­zeit weitergedreht.

Park­schei­be falsch eingestellt

Die Park­schei­be muss so ein­ge­stellt wer­den, dass die Ankunfts­zeit auf dem Park­platz ange­zeigt wird. Das bedeu­tet, dass die Park­schei­be auf die aktu­el­le Uhr­zeit ein­ge­stellt wer­den muss, sobald das Fahr­zeug abge­stellt wird. Wenn die Park­schei­be falsch ein­ge­stellt ist, kann dies als Über­schrei­ten der Park­dau­er gewer­tet werden.

Park­schei­be nach Ablauf der Park­zeit weitergedreht

Die Park­schei­be darf nicht nach Ablauf der Park­dau­er wei­ter­ge­dreht wer­den. Dies ist ein Ver­stoß gegen die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung und wird mit einem Buß­geld von 20 Euro geahndet.

Um ein Buß­geld zu ver­mei­den, soll­ten Auto­fah­rer daher fol­gen­de Tipps beachten:

  • Ver­wen­den Sie eine zuge­las­se­ne Parkscheibe.
  • Plat­zie­ren Sie die Park­schei­be gut sicht­bar im Fahrzeuginneren.
  • Stel­len Sie die Park­schei­be auf die aktu­el­le Uhr­zeit ein.
  • Dre­hen Sie die Park­schei­be nicht nach Ablauf der Park­dau­er weiter.

Wei­te­re Tipps für das Par­ken mit Parkscheibe

  • Ach­ten Sie auf die Beschil­de­rung auf dem Park­platz. Hier ist ange­ge­ben, ob eine Park­schei­be erfor­der­lich ist und wie lan­ge geparkt wer­den darf.
  • Stel­len Sie Ihr Fahr­zeug so ab, dass es ande­re Ver­kehrs­teil­neh­mer nicht behindert.
  • Wenn Sie Ihr Fahr­zeug für län­ge­re Zeit ver­las­sen, soll­ten Sie es in einer Gara­ge oder auf einem siche­ren Park­platz abstellen.
Mehr: Park­schei­be: Wer sie so nutzt, zahlt 20 Euro Stra­fe: https://f7td5.app.goo.gl/M6YCYE

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