In Deutschland ist es Pflicht, bei Parken auf einem zeitlich begrenzten Parkplatz eine Parkscheibe zu verwenden. Die Parkscheibe dient dazu, die Ankunftszeit des Fahrzeugs anzuzeigen und so die erlaubte Parkdauer zu begrenzen.
Wer seine Parkscheibe falsch nutzt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Zu den häufigsten Fehlern gehören:
- Die Parkscheibe ist nicht blau-weiß oder hat eine andere Größe als 11 cm x 15 cm.
- Die Parkscheibe ist nicht gut sichtbar im Fahrzeuginneren platziert.
- Die Ankunftszeit ist falsch eingestellt.
- Die Parkscheibe wird nach Ablauf der Parkzeit weitergedreht.
Parkscheibe falsch eingestellt
Die Parkscheibe muss so eingestellt werden, dass die Ankunftszeit auf dem Parkplatz angezeigt wird. Das bedeutet, dass die Parkscheibe auf die aktuelle Uhrzeit eingestellt werden muss, sobald das Fahrzeug abgestellt wird. Wenn die Parkscheibe falsch eingestellt ist, kann dies als Überschreiten der Parkdauer gewertet werden.
Parkscheibe nach Ablauf der Parkzeit weitergedreht
Die Parkscheibe darf nicht nach Ablauf der Parkdauer weitergedreht werden. Dies ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und wird mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet.
Um ein Bußgeld zu vermeiden, sollten Autofahrer daher folgende Tipps beachten:
- Verwenden Sie eine zugelassene Parkscheibe.
- Platzieren Sie die Parkscheibe gut sichtbar im Fahrzeuginneren.
- Stellen Sie die Parkscheibe auf die aktuelle Uhrzeit ein.
- Drehen Sie die Parkscheibe nicht nach Ablauf der Parkdauer weiter.
Weitere Tipps für das Parken mit Parkscheibe
- Achten Sie auf die Beschilderung auf dem Parkplatz. Hier ist angegeben, ob eine Parkscheibe erforderlich ist und wie lange geparkt werden darf.
- Stellen Sie Ihr Fahrzeug so ab, dass es andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert.
- Wenn Sie Ihr Fahrzeug für längere Zeit verlassen, sollten Sie es in einer Garage oder auf einem sicheren Parkplatz abstellen.