Die Sozialwahl bezieht sich auf das Verfahren der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten in den Selbstverwaltungsorganen der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Diese Selbstverwaltungsorgane umfassen beispielsweise die Verwaltungsräte der Krankenkassen, die Vertreterversammlungen der Rentenversicherungsträger und die Vertreterversammlungen der Unfallversicherungsträger.
Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt und ermöglicht den Versicherten die Mitbestimmung bei der Organisation und Verwaltung der Sozialversicherungssysteme. Dabei werden in einem aufwändigen Verfahren die Vertreterinnen und Vertreter gewählt, die die Interessen der Versicherten in den Selbstverwaltungsorganen vertreten sollen.
Die Sozialwahl ist eine bedeutende Form der demokratischen Mitbestimmung im Sozialversicherungssystem und soll sicherstellen, dass die Interessen der Versicherten angemessen berücksichtigt werden. Durch die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter haben die Versicherten die Möglichkeit, Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen, die ihre soziale Absicherung betreffen.