Bun­des­po­li­zei voll­streckt vier Haft­be­feh­le und sucht die Eigen­tü­mer eines E‑Bikes mit Kindersitz

BPOL-HB: Bahn­hofs­ge­schich­ten: Bun­des­po­li­zei voll­streckt vier Haft­be­feh­le und sucht die Eigen­tü­mer eines E‑Bikes mit Kin­der­sitz 18.01.2023 – 10:45 Bre­men Haupt­bahn­hof Bre­men, 17. — 18.01.2023 Bun­des­po­li­zis­ten haben im Bre­mer Haupt­bahn­hof drei Män­ner und eine Frau unab­hän­gig von­ein­an­der ver­haf­tet. Und ein kin­der­lo­ser Mann muss­te ein Fahr­rad mit Kin­der­sitz abge­ben … Ein 24-jäh­ri­ger Mann hat­te sich am Diens­tag­mor­gen bei der Bun­des­po­li­zei erkun­digt, war­um die Poli­zei an sei­ner Woh­nung in Bre­men erschie­nen sei? Die Aus­kunft wur­de erteilt: Wegen Betru­ges lag ein Haft­be­fehl über eine 30-tägi­ge Frei­heits­stra­fe sowie rund 700 Euro “Wer­ter­satz­ein­zie­hung” gegen ihn vor. Er wur­de in eine Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt ein­ge­lie­fert. Eine kos­ten­lo­se Fahrt ins Poli­zei­ge­wahr­sam erhielt ein 49-jäh­ri­ger Bre­mer, der eine 51-tägi­ge Rest­frei­heits­stra­fe wegen des Ver­wen­dens von Kenn­zei­chen ver­fas­sungs­wid­ri­ger Orga­ni­sa­tio­nen zu ver­bü­ßen hat­te. Den haft­be­frei­en­den Betrag von 760 Euro konn­te er nicht auf­brin­gen. Er über­leg­te jedoch, ob er die Mie­te wegen bei­na­he zwei­mo­na­ti­gem Nut­zungs­aus­fall ein­be­hal­ten kön­ne … Zu neu­gie­rig war ein 45-jäh­ri­ger Mann, als Zivil­fahn­der ein Klapp-E-Bike mit Kin­der­sitz von einem 23-jäh­ri­gen Mann sicher­stell­ten. Es war bekannt, dass der 23-Jäh­ri­ge kei­ne Kin­der hat — so erhielt er eine Straf­an­zei­ge wegen des Ver­dachts des Dieb­stahls. In die­sem Zusam­men­hang wer­den die recht­mä­ßi­gen Eigen­tü­mer des Fahr­ra­des gesucht. Wäh­rend der Ermitt­lun­gen hat­te der 45-Jäh­ri­ge inter­es­siert zuge­hört und geriet in den Fahn­dungs­fo­kus. Wegen Dieb­stahls lag ein Straf­voll­stre­ckungs­be­fehl über 30 Tage gegen ihn vor. Sei­ne Mut­ter konn­te ihn durch Ein­zah­len von 300 Euro davor bewah­ren. Er wur­de nach eini­ger Zeit von der Wache ent­las­sen. Beson­de­res Pech hat­te am Mitt­woch­mor­gen eine 34-jäh­ri­ge Frau, als sie ver­such­te, einen ein­ge­schla­fe­nen Mann in einer Bahn­hofs­gast­stät­te zu wecken. Er schupps­te sie weg, wes­we­gen die Beam­ten geru­fen wur­den. Dabei kam her­aus, dass die Frau wegen mehr­fa­chen Erschlei­chens von Leis­tun­gen eine Frei­heits­stra­fe von 60 Tagen ver­bü­ßen muss­te. Allein bei der Bun­des­po­li­zei lagen 16 Straf­an­zei­gen gegen sie vor. “Zum Früh­stück” wur­de die Bre­me­rin in eine Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt ein­ge­lie­fert. Rück­fra­gen bit­te an: Bun­des­po­li­zei­in­spek­ti­on Bre­men Pres­se­spre­cher Hol­ger Jurecz­ko Tele­fon: 0421 16299–604 o. Mobil: 0172–8938080 E‑Mail: bpoli.bremen.oea@polizei.bund.de www.bundespolizei.de Twit­ter: https://twitter.com/bpol_nord Aktu­el­le Poli­zei­be­rich­te aus Ihrer Regi­on mit der Android App: Poli­zei­be­richt Goog­le Play: https://bit.ly/appPB Hua­wei App­Gal­lery: http://bit.ly/appPBHMS Blog: https://polizeibericht-app.blogspot.com/

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