Das ändert sich im Okto­ber 2023 — Neu­ig­kei­ten Geset­ze und Steuern

Das ändert sich im Okto­ber 2023 — Neu­ig­kei­ten Geset­ze und Steuern

Der Okto­ber 2023 bringt eini­ge Ände­run­gen für Ver­brau­cher und Unter­neh­men in Deutsch­land mit sich. Dazu gehö­ren unter anderem:

  • Ab dem 1. Okto­ber ent­fal­len die Regel­en­er­gie-Umla­ge und die Kon­ver­tie­rungs­um­la­ge auf dem deut­schen Gas­markt. Dadurch sin­ken die Gas­prei­se für Ver­brau­cher und Unter­neh­men um rund 0,6 Cent pro Kilowattstunde.
  • Im Gerüst­bau steigt der Min­dest­lohn von 12,85 Euro auf 13,60 Euro pro Stunde.
  • Im Dach­de­cker­hand­werk steigt der Min­dest­lohn eben­falls um 3 % auf 21,12 Euro pro Stunde.
  • Die Frist für die Abga­be der Steu­er­erklä­rung für das Jahr 2022 endet am 21. Oktober.
  • Die Antrags­frist für den Heiz­kos­ten­zu­schuss endet am 20. Oktober.
  • Ab dem 23. Okto­ber ist der Ver­kauf von aro­ma­ti­sier­ten Tabak für Tabak­er­hit­zer verboten.

Hier eine genaue­re Über­sicht der Änderungen:

Ener­gie­prei­se

Die Regel­en­er­gie-Umla­ge und die Kon­ver­tie­rungs­um­la­ge sind zwei Umla­gen, die auf dem deut­schen Gas­markt erho­ben wer­den. Sie die­nen dazu, die Kos­ten für die Bereit­stel­lung von Regel­en­er­gie und die Umwand­lung von Strom aus erneu­er­ba­ren Ener­gien in ande­re Strom­arten zu decken.

Die Bun­des­re­gie­rung hat beschlos­sen, die­se bei­den Umla­gen zum 1. Okto­ber 2023 abzu­schaf­fen. Dadurch sin­ken die Gas­prei­se für Ver­brau­cher und Unter­neh­men um rund 0,6 Cent pro Kilowattstunde.

Min­dest­lohn

Der Min­dest­lohn in Deutsch­land wird zum 1. Okto­ber 2023 in zwei Hand­werks­bran­chen ange­ho­ben. Im Gerüst­bau steigt der Min­dest­lohn von 12,85 Euro auf 13,60 Euro pro Stun­de. Im Dach­de­cker­hand­werk steigt der Min­dest­lohn eben­falls um 3 % auf 21,12 Euro pro Stunde.

Steu­er­erklä­rung

Die Frist für die Abga­be der Steu­er­erklä­rung für das Jahr 2022 endet am 21. Okto­ber. Wer sei­ne Steu­er­erklä­rung nicht bis zu die­sem Datum abgibt, muss mit Ver­spä­tungs­zu­schlä­gen rechnen.

Heiz­kos­ten­zu­schuss

Der Heiz­kos­ten­zu­schuss ist eine ein­ma­li­ge Zah­lung an Haus­hal­te mit gerin­gem Ein­kom­men, die von den hohen Ener­gie­prei­sen beson­ders betrof­fen sind. Die Antrags­frist für den Heiz­kos­ten­zu­schuss endet am 20. Oktober.

Aro­ma­ti­sier­ter Tabak für Tabakerhitzer

Ab dem 23. Okto­ber ist der Ver­kauf von aro­ma­ti­sier­ten Tabak für Tabak­er­hit­zer ver­bo­ten. Zuvor galt das Ver­bot von Aro­ma-Tabak nur für Ziga­ret­ten und Drehtabak.

Mehr: https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/aenderungen-oktober-gasumlage-sommerzeit-100.html#xtor=CS5-282

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.