Der Oktober 2023 bringt einige Änderungen für Verbraucher und Unternehmen in Deutschland mit sich. Dazu gehören unter anderem:
- Ab dem 1. Oktober entfallen die Regelenergie-Umlage und die Konvertierungsumlage auf dem deutschen Gasmarkt. Dadurch sinken die Gaspreise für Verbraucher und Unternehmen um rund 0,6 Cent pro Kilowattstunde.
- Im Gerüstbau steigt der Mindestlohn von 12,85 Euro auf 13,60 Euro pro Stunde.
- Im Dachdeckerhandwerk steigt der Mindestlohn ebenfalls um 3 % auf 21,12 Euro pro Stunde.
- Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2022 endet am 21. Oktober.
- Die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss endet am 20. Oktober.
- Ab dem 23. Oktober ist der Verkauf von aromatisierten Tabak für Tabakerhitzer verboten.
Hier eine genauere Übersicht der Änderungen:
Energiepreise
Die Regelenergie-Umlage und die Konvertierungsumlage sind zwei Umlagen, die auf dem deutschen Gasmarkt erhoben werden. Sie dienen dazu, die Kosten für die Bereitstellung von Regelenergie und die Umwandlung von Strom aus erneuerbaren Energien in andere Stromarten zu decken.
Die Bundesregierung hat beschlossen, diese beiden Umlagen zum 1. Oktober 2023 abzuschaffen. Dadurch sinken die Gaspreise für Verbraucher und Unternehmen um rund 0,6 Cent pro Kilowattstunde.
Mindestlohn
Der Mindestlohn in Deutschland wird zum 1. Oktober 2023 in zwei Handwerksbranchen angehoben. Im Gerüstbau steigt der Mindestlohn von 12,85 Euro auf 13,60 Euro pro Stunde. Im Dachdeckerhandwerk steigt der Mindestlohn ebenfalls um 3 % auf 21,12 Euro pro Stunde.
Steuererklärung
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2022 endet am 21. Oktober. Wer seine Steuererklärung nicht bis zu diesem Datum abgibt, muss mit Verspätungszuschlägen rechnen.
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine einmalige Zahlung an Haushalte mit geringem Einkommen, die von den hohen Energiepreisen besonders betroffen sind. Die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss endet am 20. Oktober.
Aromatisierter Tabak für Tabakerhitzer
Ab dem 23. Oktober ist der Verkauf von aromatisierten Tabak für Tabakerhitzer verboten. Zuvor galt das Verbot von Aroma-Tabak nur für Zigaretten und Drehtabak.