Eltern­brief von Han­se­stadt und Poli­zei Bux­te­hu­de zum The­ma Umgang mit Alkohol

Eltern­brief von Han­se­stadt und Poli­zei Bux­te­hu­de zum The­ma Umgang mit Alkohol24.04.2023 – 10:56Ein DokumentElternbrief2023-Unterschrift-final.pdfPDF — 112 kBStadeIn der Han­se­stadt Bux­te­hu­de haben Ver­an­stal­tun­gen wie der Pfingst­markt in Neu­klos­ter oder das Alt­stadt­fest einen hohen gesell­schaft­li­chen Stel­len­wert. Lei­der wer­den die­se Fes­te immer wie­der von nega­ti­ven Begleit­erschei­nun­gen, wie dem über­mä­ßi­gen Alko­hol­kon­sum von Jugend­li­chen, geprägt.Dies bedingt, dass zuneh­mend Jugend­li­che Kör­per­ver­let­zun­gen oder Sach­be­schä­di­gun­gen bege­hen oder selbst Opfer Drit­ter wer­den. Dadurch ist mitt­ler­wei­le ein Groß­ein­satz von Poli­zei und Ret­tungs­diens­ten erfor­der­lich um medi­zi­ni­sche Hil­fe und die Ein­hal­tung des Jugend­schut­zes zu gewähr­leis­ten, sowie einen rei­bungs­lo­sen Ver­lauf der Veranstaltungen.Leider wur­den die­se Events in der Ver­gan­gen­heit immer wie­der von nega­ti­ven Begleit­erschei­nun­gen geprägt: Jugend­li­che sind durch über­mä­ßi­gen Alko­hol­kon­sum auf­ge­fal­len und haben sich oder ande­re hier­durch in Gefahr gebracht.In den kom­men­den Tagen erhal­ten die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten über die Bux­te­hu­der Schu­len einen Eltern­brief, in dem die Bür­ger­meis­te­rin Kat­ja Olden­burg-Schmidt und der Lei­ter des Poli­zei­kom­mis­sa­ri­ats Bux­te­hu­de, Robert Schlimm, an die Eltern und ihre Ver­ant­wor­tung und Vor­bild­funk­ti­on appellieren.Die Eltern wer­den dar­in ermun­tert, mit ihren Kin­dern ins Gespräch zu kom­men und über die Gefah­ren des über­mä­ßi­gen Kon­sums von Alko­hol auf­zu­klä­ren. Wich­tig ist dabei, dass Eltern klar und ein­deu­tig in ihrer Hal­tung sind und Ver­ein­ba­run­gen tref­fen, ob und wie ihr Kind mit Alko­hol in der Öffent­lich­keit umge­hen soll. Auch soll­ten Eltern mit ande­ren Eltern dar­über spre­chen und gemein­sam mit allen Betei­lig­ten für fröh­li­che öffent­li­che Ver­an­stal­tun­gen sor­gen, auch im Sin­ne ihrer Kinder.Nach dem Jugend­schutz­ge­setz dür­fen Jugend­li­che unter 16 Jah­ren in der Öffent­lich­keit kei­nen Alko­hol trin­ken, es darf also kein Alko­hol an sie abge­ge­ben wer­den. 16 bis 17-Jäh­ri­ge dür­fen Bier, Wein und Sekt, aber kei­ne brannt­wein­hal­ti­gen Geträn­ke zu sich nehmen.Um Zuwi­der­hand­lun­gen und poten­ti­ell gefähr­li­che Situa­tio­nen zu ver­hin­dern, wer­den von der Han­se­stadt Bux­te­hu­de sowie der Poli­zei auch in die­sem Jahr Kon­trol­len durch­ge­führt. Eltern wer­den gebe­ten, dafür Sor­ge zu tra­gen, dass sich ihre Kin­der mit dem Per­so­nal­aus­weis aus­wei­sen kön­nen, damit die Alters­be­schrän­kun­gen über­prüft wer­den kön­nen. Soll­te ein Kind von den Behör­den alko­ho­li­siert auf­ge­grif­fen wer­den, müs­sen es die Eltern selbst abho­len. Wenn das nicht mög­lich ist, kön­nen den Eltern anfal­len­de Kos­ten in Rech­nung gestellt werden.Weitere Infor­ma­tio­nen über die Jugend­schutz­be­stim­mun­gen erhal­ten Sie unter:www.jugendschutz-aktiv.de/leichte-sprache.html www.polizeifürdich.deSollten Sie Fra­gen haben, kön­nen Sie sich ger­ne bei der Han­se­stadt Bux­te­hu­de (Frau Lan­ge­beck, T: 04161/501‑5118, E‑Mail: jugendschutz@stadt.buxtehude.de) oder der Poli­zei Bux­te­hu­de (Frau Hese­beck, T: 04161/647–168) melden.Rückfragen bit­te an:Polizeiinspektion Sta­de­Pres­se­stel­leR­ai­ner Bohm­bach­Te­le­fon: 04141/102–104E-Mail: rainer.bohmbach@polizei.niedersachsen.deDer Poli­zei­be­richt — aktu­ell, lokal, kos­ten­los: Goog­le Play:

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