Am 19. Januar 2024 läuft die nächste Frist für den verpflichtenden Umtausch alter Führerscheine ab. Betroffen sind diesmal Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970. Damit sind erstmals auch Menschen unter 60 Jahren von der Umtauschpflicht betroffen.
Die alten Führerscheine, die bis zum 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen nach und nach durch neue EU-Führerscheine ersetzt werden. Diese sind fälschungssicherer und enthalten neue Sicherheitsmerkmale.
Für den Umtausch ist ein Antrag bei der zuständigen Führerscheinstelle erforderlich. Dazu müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Gültiger Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- Zwei biometrische Passfotos
Die Kosten für den Umtausch betragen 40 Euro.
Wer seinen Führerschein nicht bis zum 19. Januar 2024 umgetauscht hat, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Zudem ist der Führerschein dann ungültig und darf nicht mehr verwendet werden.
Die Umtauschfristen für die übrigen Geburtsjahrgänge sind wie folgt:
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Juli 2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Wer seinen Führerschein noch nicht umgetauscht hat, sollte sich daher rechtzeitig um einen Termin bei der Führerscheinstelle kümmern.