Imbiss beschäf­tigt Schwarzarbeiter

HZA-OL: ZOLL: Imbiss beschäf­tigt Schwarz­ar­bei­ter 23.02.2023 – 12:50 Ein Doku­ment zoll_fks_imbiss_osf.pdf PDF — 309 kB Oldenburg/Norden/Emden/Ostfriesland +++ Groß­raum Nor­den: Arbeit­neh­mer in einem Imbiss­be­treib ohne Auf­ent­halts­ti­tel gestellt. +++ Eine Per­son ent­zieht sich vor­erst der Kon­trol­le durch flucht­ar­ti­ges Ver­las­sen des Arbeits­plat­zes. +++ Groß­raum Nor­den: Ges­tern am frü­hen Nach­mit­tag (22.02.2023) erhiel­ten Emder Zöll­ner der Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit den Hin­weis auf ille­gal beschäf­tig­te Per­so­nen in einem Imbiss­be­trieb. Durch einen umge­hen­den Kon­troll­ein­satz vor Ort konn­ten zwei Arbeit­neh­mer ohne gül­ti­gen Auf­ent­halts­ti­tel fest­ge­stellt wer­den. “Bereits beim Zugang zum Imbiss­be­trieb durch mei­ne Kol­le­gen ent­zog sich eine dort arbei­ten­de Frau der Kon­trol­le durch flucht­ar­ti­ges Ver­las­sen des Gebäu­des. Ein wei­te­rer Arbeit­neh­mer konn­te direkt von uns über­prüft wer­den”, so Frank Mau­ritz, Pres­se­spre­cher des Haupt­zoll­amts Olden­burg. Der Mann konn­te den Zöll­nern kein Aus­weis­do­ku­ment vor­le­gen und ver­wies dar­auf, sei­ne Doku­men­te zu Hau­se auf­zu­be­wah­ren. Er wur­de ange­hal­ten sei­ne Arbeit sofort zu unter­bre­chen und mit den Zoll­be­am­ten zu sei­ner Woh­nung zu fah­ren. Dort ange­kom­men konn­te er ledig­lich einen ost­eu­ro­päi­schen Pass bei­brin­gen, der allein nicht zur Arbeits­auf­nah­me in Deutsch­land berech­tigt. Mau­ritz wei­ter: “In der Woh­nung tra­fen wir auf die anfangs noch flüch­ti­ge Frau. Auch sie ver­füg­te aus­schließ­lich über einen ost­eu­ro­päi­schen Pass, auf­ent­halts- und arbeits­be­rech­ti­gen­de Visa fehl­ten gänz­lich.” Bei­de Fäl­le wur­den an die zustän­di­ge Aus­län­der­be­hör­de abge­ge­ben. Dort wird über die wei­te­ren auf­ent­halts­recht­li­chen Fol­gen ent­schie­den. Die Zoll-Ermitt­ler haben dem offen­sicht­li­chen Paar aus Ost­eu­ro­pa eine erneu­te Arbeits­auf­nah­me unter­sagt. Die wei­te­ren Ermitt­lun­gen hin­sicht­lich der arbeits­recht­li­chen Ver­stö­ße — auch den Arbeit­ge­ber betref­fend — wer­den vom Zoll geführt. Rück­fra­gen bit­te an: Haupt­zoll­amt Olden­burg Pres­se­spre­cher Frank Mau­ritz Tele­fon: 0441 8009 1309 Mobil: 0160–725 0 999 E‑Mail: presse.hza-oldenburg@zoll.bund.de www.zoll.de Aktu­el­le Poli­zei­be­rich­te aus Ihrer Regi­on mit der Android App: Poli­zei­be­richt Goog­le Play: https://bit.ly/appPB Hua­wei App­Gal­lery: http://bit.ly/appPBHMS Blog: https://polizeibericht-app.blogspot.com/

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