Führerschein umtauschen 2024: Für diese Jahrgänge läuft die Frist bald ab
In Deutschland müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt schrittweise gestaffelt nach Jahrgängen.
Frist für 1965 bis 1970 Geborene endet am 19. Januar 2024
Am 19. Januar 2024 endet die Umtauschfrist für die Jahrgänge 1965 bis 1970. Autofahrer, die in diesem Zeitraum geboren wurden, müssen ihren alten Führerschein bis zu diesem Datum bei der zuständigen Führerscheinstelle umtauschen.
Wer muss seinen Führerschein umtauschen?
Umtauschen müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Das gilt unabhängig vom Ausstellungsland und vom Führerscheintyp (grau, rosa oder Scheckkarte).
Welche Unterlagen sind für den Umtausch erforderlich?
Für den Umtausch des Führerscheins sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Der alte Führerschein
- Ein biometrisches Passbild
- Ein Ausweisdokument
- Eine Gebühr von 25,40 Euro
Wie läuft der Umtausch ab?
Der Umtausch des Führerscheins kann bei jeder Führerscheinstelle in Deutschland beantragt werden. Die Beantragung ist auch online möglich.
Was passiert, wenn ich meinen Führerschein nicht umtausche?
Wer seinen Führerschein nicht umtauscht, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. In schweren Fällen kann sogar der Entzug der Fahrerlaubnis drohen.
Führerscheine, die vor 1953 ausgestellt wurden, müssen nicht umgetauscht werden.
Diese Führerscheine haben unbegrenzte Gültigkeit.