Steu­er­be­scheid: DAS muss man jetzt (unbe­dingt) tun!

Der Steu­er­be­scheid ist das Ergeb­nis einer Steu­er­erklä­rung und ent­hält alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen zur Höhe der zu zah­len­den Steu­ern. Er ist ein amt­li­ches Doku­ment und muss daher sorg­fäl­tig geprüft werden.

Was muss man tun, wenn man einen Steu­er­be­scheid erhält?

1. Den Bescheid sorg­fäl­tig prüfen

Als ers­tes soll­te der Steu­er­be­scheid sorg­fäl­tig geprüft wer­den. Dazu gehö­ren fol­gen­de Punkte:

  • Sind die per­sön­li­chen Daten korrekt?
  • Sind die Ein­künf­te und Aus­ga­ben kor­rekt erfasst?
  • Wur­den alle rele­van­ten Steu­er­ab­zü­ge berücksichtigt?

2. Ein­spruch ein­le­gen, wenn der Bescheid falsch ist

Wenn der Steu­er­be­scheid falsch ist, kann man Ein­spruch ein­le­gen. Dazu hat man einen Monat Zeit. Der Ein­spruch soll­te schrift­lich beim Finanz­amt ein­ge­reicht werden.

3. Die Steu­er­erklä­rung kor­ri­gie­ren, wenn der Bescheid rich­tig ist

Wenn der Steu­er­be­scheid rich­tig ist, muss man gege­be­nen­falls die Steu­er­erklä­rung kor­ri­gie­ren. Dazu soll­te man sich an einen Steu­er­be­ra­ter oder einen Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein wenden.

4. Die Steu­er­zah­lung leis­ten, wenn eine Nach­zah­lung fäl­lig ist

Wenn eine Nach­zah­lung fäl­lig ist, muss die­se inner­halb von vier­zehn Tagen nach Bekannt­ga­be des Steu­er­be­scheids gezahlt werden.

5. Die Steu­er­erstat­tung bean­tra­gen, wenn eine Rück­erstat­tung zu erwar­ten ist

Wenn eine Steu­er­erstat­tung zu erwar­ten ist, wird die­se in der Regel auto­ma­tisch vom Finanz­amt über­wie­sen. In eini­gen Fäl­len kann es jedoch erfor­der­lich sein, die Steu­er­erstat­tung zu beantragen.

Wich­ti­ge Fristen

  • Ein­spruchs­frist: Ein Monat nach Bekannt­ga­be des Steuerbescheids
  • Frist zur Zah­lung einer Nach­zah­lung: Vier­zehn Tage nach Bekannt­ga­be des Steuerbescheids
  • Frist zur Bean­tra­gung einer Steu­er­erstat­tung: Vier Jah­re nach Ablauf des Veranlagungszeitraums

Fazit

Der Steu­er­be­scheid ist ein wich­ti­ges Doku­ment, das sorg­fäl­tig geprüft wer­den soll­te. Bei einem Feh­ler kann man Ein­spruch ein­le­gen. Wenn der Bescheid rich­tig ist, kann man gege­be­nen­falls die Steu­er­erklä­rung kor­ri­gie­ren oder die Steu­er­zah­lung leisten.

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