Unbe­kann­ter Exhi­bi­tio­nist im Zug Lübeck — Lüne­burg angezeigt

Unbe­kann­ter Exhi­bi­tio­nist im Zug Lübeck — Lüne­burg angezeigt22.05.2023 – 15:47Bremen21.05.2023 / 20:15 UhrEin unbe­kann­ter Mann soll in einer Regio­nal­bahn von Lübeck nach Lüne­burg mit her­un­ter­ge­las­se­ner Hose meh­re­re Frau­en beläs­tigt haben. Der Fall soll sich am Sonn­tag nach Abfahrt aus dem Bahn­hof Lau­en­burg ereig­net haben. Zeu­gen wer­den gebe­ten, sich bei der Bun­des­po­li­zei zu melden.Eine 60-jäh­ri­ge Frau berich­te­te, dass der Unbe­kann­te am Sonn­tag­abend gegen 20:10 Uhr in der Regio­nal­bahn 83 aus der Zug­toi­let­te kam und sich im Groß­raum­ab­teil ent­blöß­te. Meh­re­re Frau­en wand­ten sich ab. Er soll dann in Echem aus­ge­stie­gen sein. Die Frau fuhr bis Lüne­burg weiter.Der Unbe­kann­te soll zir­ka 30 Jah­re alt und auf­fal­lend klein sein. Er soll schwar­ze Haa­re haben. Zu einer hell­brau­nen Hose soll er San­da­len ohne Socken getra­gen haben.Zeugen wer­den gebe­ten, sich bei der Bun­des­po­li­zei­in­spek­ti­on Bre­men zu mel­den: Tele­fon 0421/16299–7777Rückfragen bit­te an:Bundespolizeiinspektion Bre­men­Pres­se­spre­cher­Si­mon Gruhl­Te­le­fon: 0421 16299 — 6101Mobil: 0172 — 34 67 750E-Mail: bpoli.bremen.oea@polizei.bund.dewww.bundespolizei.deTwitter: https://twitter.com/bpol_nord

Exhi­bi­tio­nist

Ein Exhi­bi­tio­nist ist eine Per­son, die sexu­el­le Befrie­di­gung oder Erre­gung dar­aus zieht, ande­re Men­schen uner­war­tet und gegen deren Wil­len mit ihren eige­nen Geni­ta­li­en, ihrem ent­blöß­ten Kör­per oder sexu­el­len Hand­lun­gen zu kon­fron­tie­ren. Exhi­bi­tio­nis­mus wird als eine Form der Para­phi­lie betrach­tet, bei der die Per­son eine Vor­lie­be dafür hat, sich vor ande­ren zu ent­blö­ßen, um sexu­el­le Erre­gung zu erleben.

Die Hand­lun­gen eines Exhi­bi­tio­nis­ten kön­nen unter­schied­lich sein. Man­che Exhi­bi­tio­nis­ten zei­gen sich in der Öffent­lich­keit, indem sie ihre Geni­ta­li­en ent­blö­ßen oder sexu­el­le Hand­lun­gen in Anwe­sen­heit von Frem­den durch­füh­ren. Ande­re kön­nen sich in voy­eu­ris­ti­schen Akti­vi­tä­ten enga­gie­ren, bei denen sie sich heim­lich ent­blö­ßen, um die Reak­tio­nen ande­rer Men­schen zu beob­ach­ten, ohne dass die­se es wissen.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass Exhi­bi­tio­nis­mus ille­gal ist und von den meis­ten Gesell­schaf­ten als unan­ge­mes­sen und beläs­ti­gend ange­se­hen wird. Es ver­letzt die Pri­vat­sphä­re und den per­sön­li­chen Raum ande­rer Men­schen. In vie­len Län­dern gibt es Geset­ze, die Exhi­bi­tio­nis­mus ver­bie­ten und straf­recht­lich verfolgen.

Exhi­bi­tio­nis­mus kann ein Sym­ptom für eine zugrun­de lie­gen­de psy­chi­sche Stö­rung sein. Per­so­nen, die unter Exhi­bi­tio­nis­mus lei­den, kön­nen von pro­fes­sio­nel­ler Hil­fe, wie bei­spiels­wei­se The­ra­pie oder Bera­tung, pro­fi­tie­ren, um ihre sexu­el­len Ver­hal­tens­wei­sen zu ver­ste­hen und ange­mes­se­ne Bewäl­ti­gungs­stra­te­gien zu entwickeln.

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