So gibt’s Geld zurück bei der Steuererklärung

In Deutsch­land ist es mög­lich, mit einer Steu­er­erklä­rung Geld vom Finanz­amt zurück­zu­be­kom­men. Dies ist dann der Fall, wenn Sie im Lau­fe des Jah­res zu viel Steu­ern gezahlt haben. Die Höhe der Steu­er­rück­zah­lung hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, dar­un­ter Ihr Ein­kom­men, Ihre Wer­bungs­kos­ten, Son­der­aus­ga­ben und außer­ge­wöhn­li­che Belastungen.

Wer kann eine Steu­er­erklä­rung abgeben?

Grund­sätz­lich kann jeder Arbeit­neh­mer eine Steu­er­erklä­rung abge­ben. Auch Rent­ner, Stu­den­ten und Selbst­stän­di­ge haben in der Regel das Recht, eine Steu­er­erklä­rung einzureichen.

Wann muss die Steu­er­erklä­rung abge­ge­ben werden?

Die Frist für die Abga­be der Steu­er­erklä­rung für das Jahr 2022 endet am 31. Juli 2023.

Wie kann ich eine Steu­er­erklä­rung abgeben?

Sie kön­nen Ihre Steu­er­erklä­rung selbst erstel­len oder sich von einem Steu­er­be­ra­ter oder Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein hel­fen lassen.

Wie erhal­te ich mein Geld zurück?

Wenn Sie eine Steu­er­rück­zah­lung erhal­ten, wird die­se in der Regel inner­halb von weni­gen Wochen auf Ihr Kon­to überwiesen.

Tipps für eine Steuerrückzahlung

Hier sind eini­ge Tipps, die Ihnen hel­fen kön­nen, eine Steu­er­rück­zah­lung zu erhalten:

  • Sam­meln Sie alle Bele­ge, die Sie für Ihre Steu­er­erklä­rung benö­ti­gen. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se Lohn­steu­er­be­schei­ni­gun­gen, Wer­bungs­kos­ten­be­le­ge, Spen­den­quit­tun­gen und Rech­nun­gen für außer­ge­wöhn­li­che Belastungen.
  • Las­sen Sie sich von einem Steu­er­be­ra­ter oder Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein hel­fen, wenn Sie sich mit dem Steu­er­recht nicht auskennen.
  • Nut­zen Sie Online-Steu­er­pro­gram­me, um Ihre Steu­er­erklä­rung schnell und ein­fach zu erstellen.

Häu­fi­ge Grün­de für eine Steuerrückzahlung

Hier sind eini­ge häu­fi­ge Grün­de für eine Steuerrückzahlung:

  • Wer­bungs­kos­ten: Wer­bungs­kos­ten sind Kos­ten, die Sie im Zusam­men­hang mit Ihrer Arbeit oder Aus­bil­dung haben. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se Fahrt­kos­ten, Arbeits­mit­tel, Büro­räu­me und Fortbildungskosten.
  • Son­der­aus­ga­ben: Son­der­aus­ga­ben sind Auf­wen­dun­gen, die Sie für bestimm­te Zwe­cke täti­gen. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se Spen­den, Kir­chen­steu­er, Bei­trä­ge zur Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung und Vorsorgeaufwendungen.
  • Außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen: Außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen sind Auf­wen­dun­gen, die über das nor­ma­le Maß hin­aus­ge­hen. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se Krank­heits­kos­ten, Behin­der­ten­auf­wen­dun­gen und Unter­halts­leis­tun­gen für bedürf­ti­ge Angehörige.

Fazit

Eine Steu­er­erklä­rung kann sich loh­nen, denn in vie­len Fäl­len erhal­ten Sie eine Rück­zah­lung. Wenn Sie alle erfor­der­li­chen Unter­la­gen zusam­men­stel­len und Ihre Steu­er­erklä­rung sorg­fäl­tig erstel­len, kön­nen Sie bares Geld sparen.

Mehr: So gibt’s Geld zurück bei der Steu­er­erklä­rung: www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/steuererklaerung-2023-finanzamt-geld-100.html#xtor=CS5-282

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